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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 116/21.VB-2   

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https://dejure.org/2022,1232
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 116/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,1232)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.01.2022 - VerfGH 116/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,1232)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - VerfGH 116/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,1232)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.06.2002 - 2 BvQ 32/02

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Unzulässigkeit einer gegen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 116/21
    aa) Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung, wie sie hier in Rede steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2002 - 2 BvQ 32/02, NStZ-RR 2002, 309 = juris, Rn. 4), ist nur dann nicht nach dem Subsidiaritätsgrundsatz ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - VerfGH 65/21.VB-2, juris, Rn. 10, m. w. N.).

    Allerdings ist diese Entscheidung einer Nachprüfung in einem nachfolgenden Rechtsmittelverfahren nicht von vornherein schlechthin entzogen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2002 - 2 BvQ 32/02, NStZ-RR 2002, 309 = juris, Rn. 5).

  • BGH, 09.05.2012 - 5 StR 523/11

    Bindungswirkung der Nebenklagezulassung durch das Tatgericht; Voraussetzungen der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 116/21
    Insbesondere ist im hier dem Strafverfahren vor dem Amtsgericht nachfolgenden Berufungsverfahren (vgl. § 312 StPO) eine solche Nachprüfungsmöglichkeit zwar umstritten, aber nicht offensichtlich ausgeschlossen (vgl. Valerius, in: Knauer/Kudlich/Schneider, MüKo-StPO, 2019, § 396 Rn. 37 f., m. w. N., auch zur abweichenden Auffassung; vgl. demgegenüber zum Revisionsverfahren BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 5 StR 523/11, NJW 2012, 2601 = juris, Rn. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 88/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein zivilgerichtliches Verfahren wegen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 116/21
    Maßgeblich insoweit ist aber, ob ein direkt gegen die Zurückweisungsentscheidung gerichteter Rechtsbehelf oder die sachliche Korrektur im Rahmen nachfolgender Entscheidungen offensichtlich aussichtslos gewesen wäre (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 88/21.VB-1, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein zweites Versäumnisurteil und die Verwerfung eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 116/21
    aa) Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung, wie sie hier in Rede steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2002 - 2 BvQ 32/02, NStZ-RR 2002, 309 = juris, Rn. 4), ist nur dann nicht nach dem Subsidiaritätsgrundsatz ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - VerfGH 65/21.VB-2, juris, Rn. 10, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - VerfGH 90/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Maskenpflicht an Schulen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 116/21
    Es ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich, dass diese Voraussetzungen hier erfüllt sind (zur Darlegungslast vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 6. August 2021 - VerfGH 90/21.VB-3, NWVBl. 2021, 483 = juris, Rn. 10).
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